
Grund: Bei der Ware kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Herstellung eine Verunreinigung mit Hefen stattgefunden hat. Diese verursacht innerhalb der Plastik-Flasche (PET) einen Gärungsprozess, der zu einem Druckaufbau bis zum Platzen der Flasche führen kann: Es besteht Verletzungsgefahr! Betroffen ist "GUT&GÜNSTIG Apfelschorle" in der 0,5 l-PET-Flasche, ausschließlich mit den beiden Mindesthaltbarkeitsdaten 21.02.17 und 01.03.17.
Das Erfrischungsgetränk war bundesweit erhältlich, vorwiegend in Edeka- und Marktkauf-Filialen. Flaschen, deren Inhalt eine Trübung aufweist und/oder die aufgebläht sind, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden. VerbraucherInnen, die betroffene Artikel gekauft und noch vorrätig haben, erhalten in ihren Einkaufsstätten - auch ohne Vorlage des Kassenbons - eine Erstattung des Kaufpreises.
Quelle http://www.produktrueckrufe.de/nahrungs ... nussmittel